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Unterschied E-Rechnung ZUGFeRD vs. XRechnung

Die E-Rechnungspflicht beginnt am 01.01.2025 basierend auf dem Wachstumschancengesetz. Alle B2B-Unternehmen sind dann verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt, übermittelt und empfangen werden, welches die elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Aktuell gibt es primär zwei E-Rechnungs Varianten, hier einmal ein Überblick:

Bei der XRechnung handelt es sich um einen strukturierten XML-Datensatz der maschinell ausgelesen werden kann.

Jedoch gibt es hier kein Möglichkeiten für ein Firmendesign. Die Einbindung von Corporate Design, grafischen Elementen oder einer individuellen Schriftart ist im Rahmen der XRechnung nicht vorgesehen. 

Im Gegensatz zu XRechnungen, die für Menschen nur schwer lesbar sind, bietet das Format ZUGFeRD eine hybride Lösung.

ZUGFeRD-Rechnungen sind als PDF-Dateien konzipiert, in die eine XML-Datei ‘unsichtbar’ integriert ist. Dies ermöglicht es, dass die Rechnung sowohl für den Menschen als auch für die Maschine lesbar ist. Ein entscheidender Vorteil von ZUGFeRD ist die Anpassungsfähigkeit an das Firmendesign und die Lesbarkeit für den Anwender.

Wichtig! Eine reine PDF-Datei ist keine E-Rechnung.

Aktuell wird die XRechnung zur Einreichung bei öffentlichen Auftraggebern verwendet. Hierzu ist auch eine Registrierung in den entsprechenden Portalen ZRE bzw. OZG-RE notwendig. Im Rahmen der E-Rechnungspflicht für Unternehmen ab 2025 bietet sich das ZUGFeRD Format an, da hier auch eine optische Lesbarkeit gegeben ist.

Im Rahmen unserer online Seminare zum Thema E-Rechnung und Umsetzung in den Lexware Software Lösungen inkl. lexoffice, werden wir hierauf noch detailiert eingehen. Melden Sie sich gerne hierfür an, die Teilnahme ist für unsere Kunden (und die es noch werden wollen) kostenfrei.

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