Neue Umlagesätze bei der Knappschaft / Minijob ab 01.09.2015

Ab dem 1. September werden die beiden Umlagesätze bei der Knappschaft Bahn See (Minijob Zentrale) angepasst. Die Erstattungsleistungen bleiben dabei unverändert (80 Prozent bei U1 (Krankheit) und 100 Prozent bei U2 (Schwangerschaft).

Die Umlagesätze ab 01. September 2015 betragen:

Umlage 1 (U1): 1,00 Prozent (aktuell 0,70 Prozent)
Umlage 2 (U2): 0,30 Prozent (aktuell 0,24 Prozent)

Sofern ein Dauer-Beitragsnachweis vorliegt, wird dieser ab dem September 2015 automatisch angepasst. Die Privathaushalte müssen keine Änderungen vornehmen, die Minijob-Zentrale übernimmt die Berechnung der Abgaben.

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