Beschränkt steuerpflichtig ab 2020 im ELSTAM Verfahren

Das BMF informiert mit Ihrem Schreiben vom 07.11.2019 das zum 01.01.2020 der Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale über das ELStAM Verfahren zu erfolgen ist.

Hintergrund, beschränkt steuerpflichtig:

Nur natürliche Personen können beschränkt steuerpflichtig sein und sind meist Arbeitnehmer die in Deutschland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der gewöhnlichen Aufenthalt beginnt in der Regel dann, wenn Sie sich für mehr als 6 Monate in Deutschland aufhalten.

Zum 01.01.2020 müssen nun auch beschränkt Steuerpflichtige über das ELStAM Verfahren angemeldet werden. Hierbei ist zu beachten das eine dem Arbeitnehmer eine (Steuer) Identifikationsnummer zugeteilt wurde.

Wenn nicht schon vorhanden, kann die Identifikationsnummer über einen bundeseinheitlichen Vordruck unter http://www.formulare-bfinv.de beantragt werden. Der Antrag ist an das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu richten. Die Zuteilung einer Ident.Nummer kann auch der Arbeitgeber beantragen, wenn eine entsprechende Vollmacht des Arbeitnehmers erteilt wurde.

In den Lexware Lohnprodukten ist die Anmeldung über ELStAM für die beschränkt Steuerpflichtigen ab 2020 möglich.

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