Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen ab dem LEXWARE Update Februar 2023

Am 06.02.2023 wurde von Lexware das Februar Update freigegeben und über den Info Service bereitgestellt. Neben den buchhalterischen Update für die ELSTER Meldungen wurde auch für die faktura+auftrag und warenwirtschaft nun auch die Funktion für den Nullsteuersatz gemäß §12 Abs. 3 UStG implementiert. Auf unseren Lexware Cloud Servern wurde das Update bereits am Abend des 06.02.2023 auf allen System installiert und die Funktionen stehen Ihnen dort seit dem zur Verfügung.

Um nun die Funktion des Nullsteuersatzes nutzen zu können muss zunächst in den Firmenangaben die Funktion im Reiter Aufträge aktiviert werden.

Wenn Sie eine Version mit der Lexware buchhaltung nutzen, fürhen Sie dort zunächst eine Kontenaktualisierung durch. Hierdurch wird das notwendige Erlöskonto in Ihren Kontenplan übernommen, vorgesehen hierfür ist im SKR-03 das Konto 8290 und im SKR-04 das Konto 4290. Sofern Sie keine buchhaltung von Lexware in Ihrem Produkt enthalten haben, müssen Sie das Konto in der Zentral unter dem Menü “Verwaltung” -> “Kontenverwaltung” selbst anlegen, hierfür duplizieren Sie am besten das Konto 8200 bzw. 4200 und tragen im Reiter Eigenschaften die USt. Pos. Vor. 87 und USt. Pos Erkl. 157 in das Feld ab 01.01.2021 ein.

Sollten Sie Belege nach der Übergangslösung erstellt haben, müssen Sie die Lexware Anwendung einmal neu starten, damit den bereits erstellten Belegen das Nullsteuer Erlöskonto auch zugeordnet werden kann.

Im Auftragsassistenten finden Sie nun unterhalb der Kundenadresse die Option “Nullsteuersatz anwenden”. Beim erstmaligen selektieren dieser Option erfolgt noch die Abfrage für die Zuweisung des Erlöskontos. Dort wählen Sie dann Ihr angelegt Erlöskonto 8290 bzw. 4290 aus.

Ihre Artikel/Materialien können Sie nun wie gewohnt aus der List im Auftragsassistenten auswählen. Auch ist es möglich Abschlagsrechnungen mit einem abweichenden Steuersatz von 19% von den Nullsteuer-Belgen abzuziehen.

Einige Einzelheiten und Detailfragen müssen noch durch gesonderte Schreiben des Bundesfinanzministeriums – sogenannte BMF-Schreiben – geklärt werden. Weiterführende Informationen des Bundesfinanzministerium finden Sie hier.

Grundsätzlich steht Ihnen diese Option auch in den Produtken faktura+auftrag zur Verfügung, die Menüpunkte können aber leicht abweichend. Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Einrichtung.

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